Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Christine Schauer
Geltungsbereich:
Die AG gelten für alle Leistungen der freiberuflich tägigen Hebamme Christine Schauer, Gewerbepark 20, 83670 Bad Heilbrunn.
1. Leistungen und Kosten:
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch, deren Leistungen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschossen wurde. Dieser kann auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes aufgerufen werden. Auf Nachfrage sende ich diesen auch per E-Mail zu.
1.1. Abrechenbare Leistungen:
· Beratungen
· Basisdatenerhebung
· Individuelles Vorgespräch
· Schwangerenvorsorge
· Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
· Geburtsvorbereitungskurs
· Wochenbettbetreuung
· Beratung bei Still- und/oder Ernährungsproblemen des Säuglings
Werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern sie nicht von einem anderen Leistungserbringer durchgeführt bzw. das Kontingent erschöpft wurde. Die detaillierte Erklärung zu den einzelnen Leistungen erfolgen bei dem Ersttermin mit der Hebamme (Basisdatenerhebung).
1.2. Eigenanteil:
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 3 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültigen Krankenkassendaten von der Leistungsempfängerin angegeben wurden.
(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
(4) In oben genannten Fällen orientiert sich die Hebamme an den Sätzen in der aktuell gültigen Fassung des „Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V“.
1.3. Sonstige Wahlleistungen:
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordendlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Für die Inanspruchnahme eines Kurses bzw. Vorträgen gilt ein gesonderter Vertrag. Wahlleistungen sind
nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einen gesonderten Vertrag.
1.4. Privatpatientinnen:
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung Bayern. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren zum Teil stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungsnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung
ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
2. Anmeldung:
Die Anmeldung zu den unter 1.1. genannten Leistungen erfolgen einmalig und ausschließlich über das Anmeldeformular der Hebamme unter www.christine-schauer.de/anmeldung. Dort kann die Leistungsempfängerin ihre Daten eingeben. Im Anschluss erhält die Leistungsempfängerin eine automatisch erstellte Anmeldebestätigung. Diese wird spätestens am nächstfolgenden Dienstag bearbeitet. Die Online Anmeldung ist lediglich eine Anfrage und keine garantierte Zusage für die angefragte Dienstleistung.
3. Räumliche Rahmenbedingungen:
In der Regel finden Termine während und nach der Schwangerschaft bei der Leistungserbringerin zu Hause statt. Ausnahmen müssen individuell vereinbart werden.
4. Kursort:
Alle angebotenen Kurse/Vorträge finden Online statt. Hierzu nutzt die Hebamme das „Videoberatungstool von www.ammely.de“. Bei Kursen/Vorträgen die nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden, nutzt die Hebamme den Online-Anbieter „ZOOM“.
Bei der Inanspruchnahme eines Kurses oder Vortrags, wird ein gesonderter Vertrag verschickt.
5. Vertretung:
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung, Wochenende). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an den Gynäkologen, Kinderarzt sowie die Geburts- oder Kinderklinik und Arztpraxen zu wenden – bei Notfällen ruft sie den Rettungsdienst unter der Nummer 112.
Da die Hebamme keine Hebamme zur Vertretung ernennt, wird die Leistungsempfängerin selbst angehalten nach einer Urlaubsvertretung zu suchen. Die Urlaubszeiten der Hebamme findet die Leistungsempfängerin auf der Startseite der Homepage www.christine-schauer.de
Sollte die Leistungsempfängerin keine Vertretungs-Hebamme finden, gibt es die Möglichkeit im Online-Portal www.ammely.de nach einer Urlaubsvertretung (meist Online-Beratungen) zu suchen.
6. Erreichbarkeit:
Die Sprechzeiten der Hebamme sind von Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.
Es besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit.
Die Hebamme ist unter der Rufnummer 08046 – 187 30 66 erreichbar.
Sollte die Hebamme nicht telefonisch erreichbar sein, kann eine Nachricht mit Name und Grund der Kontaktaufnahme auf den Anrufbeantworter aufgesprochen werden oder eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse versendet werden: info@christine-schauer.de .
Anrufer die eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, werden spätestens am nächsten Arbeitstag (Mo, Mi, Do, Fr) beantwortet.
E-Mails werden spätestens am nachfolgenden Dienstag beantwortet.
7. Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und/oder Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser / diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen anderer Hebammen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.